Passengers friend

Schon gewusst?

Wenn auf Ihrer Reise etwas nicht wie geplant gelaufen ist, können Sie sich an unseren Reiserechts-Partner Passengers friend wenden. Häufig haben Sie Anspruch auf mehr als nur eine Entschuldigung oder einen Gutschein, gerade wenn ein (finanzieller) Schaden entstanden ist.
Passengers friend prüft Ihre Ansprüche gegen die Airline oder den Veranstalter und setzt diese für Sie durch - ohne Kostenrisiko für Sie! Erst wenn Sie Ihr Recht bekommen, erhält Pf 36 % (inkl. MwSt.) Ihrer Ausgleichszahlung, denn Passengers friend arbeitet auf Provisionsbasis. So haben Sie keine Mehrkosten und kein Risiko.

Und so einfach funktioniert es
Passengers friend verhilft Ihnen zu Ihrem Recht in 3 einfachen Schritten:

Sie möchten Ihre Ansprüche prüfen lassen?

Dann gehen Sie direkt auf Passengers friend oder nutzen Sie dieses Formular (PDF). Unter Reisebüro tragen Sie bitte folgendes ein:

Reisebüro Töller GmbH
Agentur-Nr: 11000021

Sie bevorzugen den Postweg oder E-Mail? Kein Problem! Schicken Sie einfach den ausgefüllten Antrag sowie die weitere Dokumentation an info@passengersfriend.com oder per Post an:

Passengers friend
Mühlenstraße 46
59348 Lüdinghausen

Wann habe ich einen Anspruch?

Flugverspätung

Bedingungen für einen Anspruch: Ankunftsverspätung größer als 3 Stunden und Start innerhalb der EU oder Landung in der EU und Hauptsitz der ausführenden Airline innerhalb der EU;
kein Anspruch besteht beim Auftreten außergewöhnlicher Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.)
Höhe des Anspruches: je nach Flugdistanz 250-600€ (0-1500Km: 250€, 1501-3500Km: 400€, >3500Km: 600€);
außerdem eventuell auftretende Extrakosten
Ausschlussfristen: ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet werden (im Jahr 2016 ab dem 01.01.2013)
Benötige Unterlagen zur Durchsetzung: ausgefüllter und unterschriebener Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise

Flugstornierung

Bedingungen für einen Anspruch: nicht-Antritt eines Fluges
Höhe des Anspruches: bei Stornierung mindestens 48 Stunden vor Flugbeginn bis zu 100% des Ticketpreises, bei keiner Stornierung oder weniger als 48 Stunden vor Flugbeginn sämtliche Steuern & Gebühren
Ausschlussfristen: ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet werden (im Jahr 2016 ab dem 01.01.2013)
Benötige Unterlagen zur Durchsetzung: ausgefüllter und unterschriebener Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise, Stornonachricht an Airline

Flugannullierung

Bedingungen für einen Anspruch: Benachrichtigung durch Airline / Reiseveranstalter weniger als 14 Tage vor Reiseantritt; kein Anspruch besteht beim Auftreten außergewöhnlicher Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.)
Höhe des Anspruches: je nach Flugdistanz 250-600€ (0-1500Km: 250€, 1501-3500Km: 400€, >3500Km: 600€);
eventuell auftretende Extrakosten
Ausschlussfristen: ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet werden (im Jahr 2016 ab dem 01.01.2013)
Benötige Unterlagen zur Durchsetzung: ausgefüllter und unterschriebener Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise, Annullierungsnachricht

Flugverlegung

Bedingungen für einen Anspruch: Benachrichtigung durch Airline / Reiseveranstalter zwischen 14 und 7 Tagen vor Reiseantritt bei einer Verlegung von nicht mehr als 2 Stunden vor oder 4 Stunden nach Reiseplan, zwischen 7 und 1 Tag vor Reiseantritt bei einer Verlegung von nicht mehr als 1 Stunde vor oder 2 Stunden nach Reiseplan;
kein Anspruch besteht beim Auftreten außergewöhnlicher Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.)
Höhe des Anspruches: je nach Flugdistanz 250-600€ (0-1500Km: 250€, 1501-3500Km: 400€, >3500Km: 600€);
eventuell auftretende Extrakosten
Ausschlussfristen: ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet werden (im Jahr 2016 ab dem 01.01.2013)
Benötige Unterlagen zur Durchsetzung: ausgefüllter und unterschriebener Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise, Verlegungsnachricht

Gepäck

Bedingungen für einen Anspruch: kompletter oder temporärer Verlust des Gepäcks, Schaden am Gepäck
Höhe des Anspruches: bei Komplettverlust 1131SZR(~1450€), bei temporärem Verlust müssen benötigte Kleidung, Hygieneartikel und Medikamente ersetzt werden, beschädigte Gepäckstücke müssen anteilig am Neuwert erstattet werden
Ausschlussfristen: der Verlust muss sofort am Airport gemeldet werden, eventuelle Schäden müssen 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks gemeldet werden, weitere Ansprüche müssen 21 Tage nach Auffinden des Gepäckstücks angemeldet werden
Benötige Unterlagen zur Durchsetzung: ausgefüllter und unterschriebener Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise, Mangelanzeige, Rechnungen & Belege für neu gekaufte Artikel, bei Komplettverlust oder Beschädigung Inhaltsliste des Gepäcks (mit Wertangaben)

Pauschalreiserecht

Ein Reisemangel im Rahmen einer Pauschalreise ermöglicht eine Erstattung von bis zu 100% des Reisepreises, ist jedoch stark von der Dauer und Schwere des Mangels abhängig. Der Reisende muss unbedingt vor Ort eine Mangelanzeige abgeben und diese vom Reiseveranstalter / dem Hotel unterschreiben lassen. Außerdem müssen Ansprüche nach einem Reisemangel häufig bis zu 21 Tage nach Auftreten des Mangels angemeldet werden. Da Reiserechtsfälle im Pauschalreiserecht häufig sehr komplex sind empfehlen wir immer die vorherige Kontaktaufnahme zur Klärung eines Falles.

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